Rechtsprechung
OLG Dresden, 09.06.2005 - 2 Ws 317/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des für die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus notwendigen zeitlichen Vorlaufs zur Einholung eines entsprechenden Gutachtens durch die Strafvollstreckungskammer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 25.04.2005 - I StVK 309/04
- OLG Dresden, 09.06.2005 - 2 Ws 317/05
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04
Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung
Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2005 - 2 Ws 317/05
Die Vorschriften über die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67 e StGB), über die dazu erforderliche Anhörung des Betroffenen (§§ 4 63 Abs. 1 und Abs. 3, 454 Absatz 1 StPO) und über die gebotene sachverständige Begutachtung (§ 4 63 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO) dienen der Wahrung des Übermaßverbots bei der Beschränkung des Grundrechts aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) (vgl. speziell zur Sicherungsverwahrung neuestens BVerfG NStZ-RR 2005, 92, 93) [BVerfG 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04].Verfahrensrechtlich muss daher gewährleistet sein, dass das Vollstreckungsgericht die Notwendigkeit einer weiteren Maßregelvollstreckung regelmäßig überprüft und dabei besonderen Anforderungen an die Wahrheitsforschung gerecht wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 92, 93 [BVerfG 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04]; 2005, 187, 188) [BVerfG 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04].
- BVerfG, 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04
Nachträgliche Sanktionierung der ohne richterliche Grundlage erfolgten …
Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2005 - 2 Ws 317/05
Verfahrensrechtlich muss daher gewährleistet sein, dass das Vollstreckungsgericht die Notwendigkeit einer weiteren Maßregelvollstreckung regelmäßig überprüft und dabei besonderen Anforderungen an die Wahrheitsforschung gerecht wird (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 92, 93 [BVerfG 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04]; 2005, 187, 188) [BVerfG 27.01.2005 - 2 BvR 2311/04]. - OLG Dresden, 06.12.2004 - 2 Ws 681/04
Befasstsein; Verlegung
Auszug aus OLG Dresden, 09.06.2005 - 2 Ws 317/05
Auch dies folgt aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. insoweit auch Senatsbeschluss vom 06. Dezember 2004 - 2 Ws 681/04 - dort zu § 57 StGB).
- BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08
Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots …
Ist absehbar, dass die Fünf-Jahres-Frist des § 463 Abs. 4 Satz 1 StPO zum Prüftermin abgelaufen sein wird, haben die Vollstreckungsgerichte das Verfahren so zu gestalten, dass das Gutachten des anstaltsfremden Sachverständigen nach Möglichkeit im Prüftermin vorliegt (zutreffend: OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 28. April 2008 - 3 Ws 401/08 -, NStZ-RR 2008, S. 292; vgl. weiter OLG Dresden, Beschluss vom 9. Juni 2005 - 2 Ws 317/05 u. a. -, juris, Abs.-Nr. 10). - OLG Dresden, 13.07.2009 - 2 Ws 291/09
Führungsaufsicht; Maßregel; Weisung
Es ist regelmäßig so rechtzeitig einzuholen, dass auch unter Beachtung der Rechtsmittelmöglichkeit eine rechtskräftige Entscheidung über die Strafaussetzung grundsätzlich noch vor Erreichen des gesetzlich vorgesehenen möglichen Aussetzungszeitpunkts ermöglicht wird (vgl. BVerfG Kammerbeschluss vom 26. März 2009 - 2 BvR 2543/08, juris Abs. Nr. 64; Senatsbeschluss vom 09. Juni 2005 - 2 Ws 317/05 -). - OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06
Pflichtverteidigerbestellung; Ablehnung
Diese Voraussetzungen sind ohne weiteres gegeben, wenn nicht gewährleistet ist, dass der Verteidiger überhaupt an der Hauptverhandlung teilnehmen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06 -, Beschluss des Senats vom 17.08.2005 - 2 Ws 317/05 -).
- OLG Köln, 11.02.2008 - 2 Ws 54/08
Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Rücknahme einer Pflichtverteidigerbestellung …
Mit dem Verbot eines Gebührenverzichts bei Pflichtverteidigungen wird auch ausgeschlossen, dass dieser seitens der Gerichte zur Voraussetzung für die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers gemacht wird, was nach der Rechtsprechung des Senats ebenfalls unzulässig ist (SenE vom 13.12.2002 - 2 Ws 634/02 = StV 2004, 36 und vom 17.8.2005 - 2 Ws 317/05). - OLG Dresden, 17.06.2009 - 2 Ws 203/09
Sachverständiger; Gutachten; Strafrestaussetzung; Bewährung; Prognose; …
Dieses ist regelmäßig so rechtzeitig einzuholen, dass auch unter Beachtung der Rechtsmittelmöglichkeit eine rechtskräftige Entscheidung über die Strafaussetzung grundsätzlich noch vor Erreichen des gesetzlich vorgesehenen möglichen Aussetzungszeitpunkts ermöglicht wird (vgl. BVerfG Kammerbeschluss vom 26. März 2009 - 2 BvR 2543/08, juris Abs. Nr. 64; Senatsbeschluss vom 09. Juni 2005 - 2 Ws 317/05 -). - OLG Köln, 08.12.2010 - 2 Ws 770/10
Anspruch auf die Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren trotz Verzichts auf die …
Mit dem Verbot eines Gebührenverzichts bei Pflichtverteidigungen wird auch ausgeschlossen, dass dieser seitens der Gerichte zur Voraussetzung für die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers gemacht wird, was nach der Rechtsprechung des Senats ebenfalls unzulässig ist (SenE vom 13.12.2002 - 2 Ws 634/02 = StV 2004, 36; SenE v. 17.8.2005 - 2 Ws 317/05 - Sen E . - OLG Köln, 23.08.2005 - 2 Ws 354/05
Beschränkung der Pflichtverteidigerbestellung; Anspruch auf Bestellung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 23.08.2005 - 2 Ws 394/05
Beschränkung einer Pflichtverteidigerbestellung; Rechtsmittel gegen die Rücknahme …
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